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Kappungsgrenze ist rechtens!

Gute Nachricht für die Mieter in Bremen: Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn in Städten mit Wohnungsnot die Kappungrenze bei Mieterhöhungen auf 15% beschränkt wird.

Die gesetzliche Grundlage für solch eine Kappungsgrenze verstoße nicht gegen das Eigentumsrecht des Vermieters und verfolge ein "legitimes, dem öffentlichen Interesse dienendes Ziel" ( Az: VIII ZR 217/14 ).
In Bremen sind Mieterhöhungen seit Oktober 2014 auf die 15%-ige Kappungsgrenze gedeckelt. Mieten bleiben dann für mindestens 3 Jahre stabil.
Mieten können jedoch nicht grundsätzlich um 15% erhöht werden, sondern nur, wenn die ortsübliche
Vergleichsmiete entsprechend hoch ausfällt.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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