Kappungsgrenze ist rechtens!
Gute Nachricht für die Mieter in Bremen: Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn in Städten mit Wohnungsnot die Kappungrenze bei Mieterhöhungen auf 15% beschränkt wird.
Die gesetzliche Grundlage für solch eine Kappungsgrenze verstoße nicht gegen das Eigentumsrecht des Vermieters und verfolge ein "legitimes, dem öffentlichen Interesse dienendes Ziel" ( Az: VIII ZR 217/14 ).
In Bremen sind Mieterhöhungen seit Oktober 2014 auf die 15%-ige Kappungsgrenze gedeckelt. Mieten bleiben dann für mindestens 3 Jahre stabil.
Mieten können jedoch nicht grundsätzlich um 15% erhöht werden, sondern nur, wenn die ortsübliche
Vergleichsmiete entsprechend hoch ausfällt.