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swb darf die Wasserversorgung nicht einstellen

Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Bremen begeht die swb verbotene Eigenmacht, wenn Sie bei Zahlungsrückständen des Vermieters seinen Mietern die Wasserzufuhr unterbricht (AG Bremen 2 C 290/16).

Was war geschehen: Der Vermieter war seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der swb (Energieversorger) nicht nachgekommen. Es war ein Zahlungsrückstand aufgelaufen. Die swb kündigte den Mietern des betroffenen Hauses darauf hin an, die Wasserversorgung einzustellen. Hiergegen wandten sich die Mieter gerichtlich. Das Amtsgericht stellte nun fest, dass durch die Wassersperrung die swb widerrechtlich handeln würde, eine sog. verbotene Eigenmacht begehen würde.
Solange die swb den Mietern nicht vorab einen eigenen Vertrag anbietet, ist sie nicht berechtigt, die Wasserversorgung zu unterbrechen.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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