Schlüsseldienst
Für das Öffnen eines Türschlosses darf der Schlüsseldienst nur Kosten in "angemessener" Höhe verlangen.Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen Fall zu entscheiden, wo das Öffnen der Haustür ca. 460,00 Euro kosten sollte. Der Schlüsseldient kam nach Mitternacht, bohrte zunächst das Türschloss auf und setzte sodann einen neuen Schließzylinder ein. Mit einen "Nachtzuschlag", einer Türöffnungspauschale, einer halben Monteurstunde verlangte er sodann die kanpp 460,00 Euro. Der Mieter setzte sich hiergegen zu Wehr, so der Bremer Mieterschutzbund. Das Amtsgericht stellte fest, dass eine derartig hohe Vergütung sitenwidrig und unwirksam sei. Ein Sachverstämdiger hatte ermittelt, dass üblicherweise für die Arbeit des Schlüsseldienstes maximal 150,00 Euro hätten verlangt werden dürfen. Der Vertrag sei bereits wegen des groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung unwirksam.