Seit über 20 Jahren Mietrechtsberatung in Bremen und umzu!

Mietvertragskündigung: Wie man sich stressfrei von seinem Mietvertrag trennt!

Liebe Mieterinnen und Mieter, es ist an der Zeit für Veränderungen, und ihr möchtet euren aktuellen Mietvertrag kündigen oder seid vielleicht mit einer Kündigung konfrontiert worden? Keine Sorge, wir haben für euch alle wichtigen Informationen rund um die Vertragskündigung zusammengestellt. Ob Mietvertragskündigung durch euch oder Kündigung eines Mietvertrages seitens des Vermieters – hier erfahrt ihr alles, was ihr wissen müsst!

Wie kündigt man einen Mietervertrag richtig?

Die Kündigung eines Mietervertrages muss schriftlich erfolgen. Achtung: Da ihr den Zugang der Kündigung beweisen müsst, versendet die Kündigung immer per Einwurfeinschreiben. Ein formloses Schreiben genügt, in dem ihr eure Absicht zur Vertragskündigung mitteilt. Wichtig ist, dass alle im Mietvertrag genannten Mieter das Kündigungsschreiben unterschreiben. Hier sind einige Schlagwörter, die ihr in eurer Kündigung verwenden solltet:

  1. "Kündigung des Mietvertrages" als Betreff

  2. Angabe des Mietobjekts (Adresse, Wohnung, etc.)

  3. Kündigungsdatum und Einhaltung der Kündigungsfrist

Worauf muss ich bei der Kündigungdfrist achten?

Die Kündigungsfrist ist ein entscheidender Aspekt bei der Mietervertragskündigung. In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Achtet darauf, dass eure Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eintrifft, um Fristüberschreitungen zu vermeiden.

Was muss ich beachten, wenn die Vertragskündigung seitens des Vermieters kommt?

Wenn euer Vermieter den Mietvertrag kündigt, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Vermieter persönlich unterschrieben sein.

  2. Begründung: Der Vermieter muss einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund angeben. Dies kann zum Beispiel Eigenbedarf oder eine Vertragsverletzung sein ( Hier solltet ihr unbedingt rechtlichen Rat einholen, ob die Kündigungsgründe tatsächlich das Mietverhältnis beenden können).

  3. Kündigungsfrist: Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind abhängig von der Mietdauer. Achtet darauf, dass der Vermieter die korrekte Frist einhält.

  4. Widerspruchsrecht: Ihr habt das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies sollte innerhalb einer Frist von zwei Monaten vor Ende der Kündigungsfrist schriftlich erfolgen.

Wichtig ist, sich rechtzeitig - durch den Bremer Mieterschutzbund e.V. - zu informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig durchzuführen.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

Basic Information.