Sie haben die Fragen.
Wir haben die Antworten.
Und falls noch Fragen offen sind, zögern Sie nicht sich direkt bei uns zu melden.
-
Wie erfolgt die Beratung beim Mieterschutzbund?
Auschliesslich durch Rechtsanwälte, die jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet des Mietrechts haben.
-
Muss ich im Mieterverein Mitglied sein, damit ich mich beraten lassen kann?
Ja, das ist gesetzlich so vorgesehen. Nach dem "Rechtsdienstleistungsgesetz" dürfen Mietervereine nur ihre Mitglieder rechtlich beraten und vertreten.
-
Übernimmt der Mieterbund für mich den Schriftwechsel mit meinem Vermieter oder sonstigen Stellen?
Ja, natürlich. Das machen wir. Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit dem Vermieter oder seinen Anwälten. Und dies ohne zusätzliche Kosten. Eine Kopie geht immer automatisch an das Mitglied.
-
Ich habe schon eine Rechtschuztzversicherung. Ist die Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund überhaupt sinnvoll?
Unbedingt, denn wer in den Mieterschutzbund eintritt, kann sicher sein, kompetenten Rat von laufend geschulten Rechtsanwälten zu erhalten. Für die Beratung und außergerichtliche Hilfe gibt es keine Wartefrist, und sogar laufende oder längst erledigte Streitigkeiten können an den Mieterverein herangetragen werden.
-
Kann ich gleich nach dem Beitritt wieder austreten?
Nein, dann könnte der ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen getragene Verein seine Aufgaben nicht kostengünstig wahrnehmen. Die Satzung schreibt deshalb eine Mitgliedschaft vor. Die Mitgliedschaft kann natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden.
-
Wie kann ich mich am besten beraten lassen?
Wir bieten alles an: persönlich vor Ort, per Telefon, per E-Mail oder per Video. Die meisten Fragen und Probleme lassen sich gut per Telefon oder E-Mail klären. Manchmal ist es jedoch auch sinnvoll, sich zu treffen und in aller Ruhe miteinander zu sprechen und eine Lösung zu finden.
-
Kann ich auch während eines laufenden Falles Mitglied werden und eine Beratungerhalten?
Selbstverständlich. Sobald Sie Mitglied geworden sind, kümmern wir uns auch um bereits laufende Fälle in Sachen Mietrecht. Eine Wartefrist für eine Inanspruchnahme unserer Beratung gibt es nicht.