
Samstag ist ein Werktag
Bei der Einhaltung von Kündigungsfristen stellt sich häufig die Frage, ob der Samstag als Werktag gilt. Grundsätzlich ist nach Ansicht des BGH der Samtsag als Werktag zu werten, es sei denn der letzte Tag der Karenzzeit auf den Samstag fällt.
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