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Mietschulden wegen Corona: Was kann ich machen?

Sollten Sie wegen der Corona Krise Ihren Arbeitsplatz verlieren oder in Kurzarbeit gehen müssen, so können schnell Probleme
mit der monatlicne Mietzahlung auftreten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so empfeheln wir sich rechtzeitig mit dem Vermieter in Verbíndung zu setzen.
Zwar sind Sie grundsätzlich weiter hin verpflichtet Ihre Miete zu zahlen, aber in der aktuellen Situation sollte eine Regelung gefunden werden können, die Sie entlastet.

Das Bundeskabinet und der Bundesrat planen noch in dieser Woche die Verabschiedung eines Gesetzes, nach dem Mietern wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden darf.

Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30.Juni 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.

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