
Eigenbedarf nach 2 Jahren möglich
10.03.2015Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits nach 2 Jahren möglich
Die Mieterin bewohnt seit ca. 2 Jahren eine Wohnung. Plötzlich erhielt Sie eine Kündigung
wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter gab an, dass seine 20-jährige Tochter nach einem Auslandsaufenthalt
aus Australien zurück komme und nun am Ort der Mietwohnung studieren möchte und hierfür auch die Wohnung
benötige. Das Landgericht verneinte den Eigenbedarf des Vermieters, da er hätte diesen voraussehen können
und die Kündigung nach so kurzer Mietzeit rechtsmissbräuchlich sei. Der Bundesgerichtshof entschied nun aber anders:
Der Vermieter müsse bei einer Vermietung keine "Bedarfsschau" vornehmen, sodass er jederzeit bei Eigenbedarf das
Mietverhältnis auch nach kurzer Zeit wieder beenden kann.
Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar für den Mieterschutzbund. Er stellt den gesetzlichen Kündigungsschutz infrage.
Der Hinweis des Gerichts, dass es dem Mieter freistehe, einen Kündigungsausschluss zu vereinbaren ist in Anbetracht der
angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt lebensfremd, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund.
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